Musterprojekt Logistikhalle 250 kWp
Dies ist ein Rechenbeispiel, kein Angebot.
Die Anlage zeigt eine typische Konstellation mit realistischen Größen. Ein konkreter Standort steht nicht dahinter. Verfügbare Projekte kennzeichnen wir eindeutig und nennen dort Ort und Ertragsgutachten.
SymbolbildDas Projekt
Dieses Projekt ist ein Rechenbeispiel und steht nicht zum Verkauf. Es zeigt eine typische Konstellation, wie wir sie umsetzen. Der Strom geht überwiegend direkt an den Betrieb unter dem Dach. Bei einer Logistikhalle im Zweischichtbetrieb liegt der Eigenverbrauchsanteil erfahrungsgemäß bei etwa 70 Prozent. Der Betrieb zahlt einen Lieferpreis, der unter seinem bisherigen Bezugspreis liegt, und spart dadurch. Der Überschuss von rund 74.000 kWh geht ins Netz. Anlagen über 100 kWp unterliegen der Direktvermarktungspflicht nach § 21 EEG. Eine feste Einspeisevergütung gibt es in dieser Größenklasse nicht mehr. Für die Überschussmenge greift die Marktprämie auf Basis des anzulegenden Werts, aktuell rund 5,9 ct je Kilowattstunde bei Teileinspeisung. Mit 249,6 kWp liegt die Anlage deutlich über der Grenze des § 3 Nr. 72 EStG und ist damit steuerpflichtig. Genau das ist die Voraussetzung dafür, dass ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG überhaupt in Betracht kommt.
Technik
- Anlagentyp
- Aufdachanlage
- Leistung
- 249,60 kWp
- Module
- 480 Stück
- Ausrichtung
- Süd
- Spezifischer Ertrag
- 985 kWh je kWp und Jahr
- Jahresertrag
- 245.856 kWh
Wirtschaftlichkeit
- Kaufpreis netto
- 224.640 €
- Erlösmodell
- Direktverkauf ins Objekt
- Abnehmer im Objekt
- Logistikhalle mit Kühlbereich, Zweischichtbetrieb
- Eigenverbrauchsanteil
- 70 %
- Überschusseinspeisung
- 5,90 ct je kWh
- Erlös pro Jahr
- 31.888 €
- Laufzeit
- 20 Jahre
Wirkung
Der Strom geht überwiegend direkt in den Betrieb unter dem Dach: Logistikhalle mit Kühlbereich, Zweischichtbetrieb.
Passendes Projekt finden
Dieses Beispiel steht nicht zum Verkauf. Sagen Sie uns Ihren Rahmen, dann schlagen wir Standorte in der passenden Größenordnung vor.
Angaben zu Erträgen sind Prognosen auf Basis des Ertragsgutachtens und keine Zusage. Steuerliche Wirkungen hängen vom Einzelfall ab und ersetzen keine Beratung durch Ihren Steuerberater.